VG München: Entschädigung für Verdienstausfall, Aufwendungen für soziale Sicherung, Ansteckungsverdächtiger, Selbständig Tätiger (Zahnarzt), Abzug der anteiligen Einkommenssteuer des Vorjahres der Absonderung, Kein Abzug einer fiktiv berechneten Lohnsteuer aus dem Jahr der Absonderung, Kalendertägliche, keine arbeitstägliche Abrechnung, Homeoffice, Keine Verpflichtung zur Mehrarbeit nach der Absonderung, Betriebsunterbrechungsversicherung, Nur anteiliger Beitrag zum Unternehmenserfolg erstattungsfähig
Urteil vom 13.02.2023 – M 26a K 21.4697